30.11.2018 17:00:46

DGAP-Adhoc: Good Brands AG: Außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung BUTIQ GmbH

DGAP-Ad-hoc: Good Brands AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Good Brands AG: Außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung BUTIQ GmbH

30.11.2018 / 17:00 CET/CEST
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Im November 2016 eröffnete die BUTIQ GmbH ihren Concept-Store in Q6Q7 in Mannheim. Die ersten Monate waren erfolgreich und das Konzept erhielt viel Zuspruch von Seiten der Kunden und erzielte große Aufmerksamkeit im Einzelhandel. Im Februar 2017 wurde man durch den Handelsverband Deutschland HDE für den Preis "store of the year" nominiert.  Ab dem zweiten Halbjahr 2017 wurde die Besucherfrequenz des Centers Q6Q7 im Bereich der BUTIQ fortlaufend geringer. In 2018 setzte sich dieser Trend der rückläufigen Besucherzahlen verstärkt fort. Durch die rückläufige Besucherfrequenz konnten die Umsätze des Stores nicht gehalten werden und haben sich reduziert. Die Geschäftsführung der BUTIQ GmbH hat in 2018 massiv Kosteneinsparungsprogramme umgesetzt. Ebenso wurde in 2018 mit dem Vermieter des Ladengeschäfts, intensiv über eine Umstrukturierung und Neugestaltung des Mietvertrages verhandelt. Diese Verhandlungen wurden von allen Beteiligten als sinnvoll erachtet und grundsätzlich befürwortet. Obwohl auch die Planungen für diese Umstrukturierung bereits weit fortgeschritten waren, sind die Verhandlungen Ende November 2018 gescheitert, was für die BUTIQ GmbH überraschend kam. Ohne eine solche Umstrukturierung und Neugestaltung des Mietvertrags und bei der äußert geringen Besucherfrequenz im Bereich der BUTIQ in Q6Q7, ist ein profitabler Betrieb aufgrund der hohen fixen Betriebskosten eines Ladengeschäfts nicht mehr möglich. Die ursprünglichen Planungsrechnungen mussten daher korrigiert werden. Die Good Brands AG ist der Auffassung, dass eine positive Fortführungsprogose unter diesen Umständen nicht mehr gegeben ist. Die Geschäftsführung der BUTIQ GmbH wird verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag für die BUTIQ GmbH zu stellen. Die Beteiligung der Good Brands AG an der BUTIQ GmbH sowie der Bilanzansatz der ausgereichten Finanzierungsmittel werden daher vollends abgeschrieben. Es wird angestrebt, mit dem vom Insolvenzgericht zu bestellenden Insolvenzverwalter die Gespräche fortzuführen, um eine tragbare Lösung für alle Beteiligten zu entwickeln. Die diesbezüglichen Aussichten lassen sich aktuell allerdings nicht abschließend beurteilen.

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