11.12.2017 17:37:40
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DGAP-Adhoc: Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung
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DGAP-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung
11.12.2017 / 17:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten
Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.
Linz, 11.12.2017. Der Vorstand der Fabasoft AG (FN 98699x) hat heute eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des derzeitigen
Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Unter
Ausnutzung der durch § 4 Abs. 5 der Satzung der Fabasoft AG eingeräumten
Ermächtigung und dem zur Verfügung stehenden genehmigtem Kapital, soll das
Grundkapital der Fabasoft AG um bis zu EUR 1.000.000 gegen Bareinlage durch
Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber
lautenden stimmberechtigte Stückaktien erhöht werden. Die Transaktion steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Fabasoft AG.
Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2017/2018 gewinnberechtigt und
sollen im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung institutionellen
Investoren zum Erwerb angeboten werden. Die genaue Anzahl der auszugebenden
Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines
Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Der Platzierungspreis wird
sich dabei am gewichteten Durchschnitt der Börse-Schlusskurse der Aktie der
Fabasoft AG (XETRA) orientieren und diesen nicht wesentlich unterschreiten.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Die tatsächliche Durchführung der Kapitalerhöhung, der Umfang der
Kapitalerhöhung und der endgültige Platzierungspreis stehen unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Weiter hat sich die Mehrheitsaktionärin der Fabasoft AG, die Fallmann &
Bauernfeind Privatstiftung, für den etwaigen Fall einer deutlichen
Überzeichnung der Kapitalerhöhung bereit erklärt, bis zu weitere 800.000
Stück von ihr gehaltene Aktien im Ermessen der Emissionsbank, M.M. Warburg &
Co (AG & Co.) KGaA, zu dem von der Gesellschaft noch festzulegenden
Platzierungspreis an qualifizierte Anleger zu verkaufen. Der Verkauf wird
nur an solche qualifizierten Anleger erfolgen, die ansonsten bei der
Platzierung der Kapitalerhöhung infolge einer etwaigen Überzeichnung nicht
oder nicht vollständig berücksichtigt werden könnten. Die Fallmann &
Bauernfeind Privatstiftung verspricht sich davon eine höhere Liquidität in
der Fabasoft-Aktie im Börsenhandel. Die Fallmann & Bauernfeind
Privatstiftung hält dabei ohne Berücksichtigung der Kapitalerhöhung derzeit
rund 67,19 %, davon 4,9 % indirekt über die FB Beteiligungen GmbH, der
Aktien an der Fabasoft AG.
HINWEIS
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen
unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in
Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen
kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder
darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Fabasoft AG in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Österreich, Deutschland oder irgendeinem anderen Land
dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot
in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere werden nicht und wurden nicht gemäß dem United States
Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act')
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder
angeboten noch verkauft werden, solange keine Registrierung gemäß dem
Securities Act vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis besteht. Die Wertpapiere werden nicht nach dem
Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten.
Im Vereinigten Königreich richtet sich jegliches Angebot nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die 'Relevanten
Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet.
Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen.
Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die
Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit
Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten')
richtet sich jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte
Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese
Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich
aller Änderungen, insbesondere der 2010
Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten
Mitgliedstaat umgesetzt).
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies
nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst
informieren und diese beachten.
Linz, 11. Dezember 2017
Der Vorstand der Fabasoft AG
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters
Code
FAAS.DE)
Linz, 11. Dezember 2017
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732 606 162
Fax: +43 732 606 162--609
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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