11.12.2017 17:37:40

DGAP-Adhoc: Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung

Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung

11.12.2017 / 17:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten

Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine

solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

Linz, 11.12.2017. Der Vorstand der Fabasoft AG (FN 98699x) hat heute eine

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des derzeitigen

Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Unter

Ausnutzung der durch § 4 Abs. 5 der Satzung der Fabasoft AG eingeräumten

Ermächtigung und dem zur Verfügung stehenden genehmigtem Kapital, soll das

Grundkapital der Fabasoft AG um bis zu EUR 1.000.000 gegen Bareinlage durch

Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber

lautenden stimmberechtigte Stückaktien erhöht werden. Die Transaktion steht

unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Fabasoft AG.

Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2017/2018 gewinnberechtigt und

sollen im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung institutionellen

Investoren zum Erwerb angeboten werden. Die genaue Anzahl der auszugebenden

Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines

Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Der Platzierungspreis wird

sich dabei am gewichteten Durchschnitt der Börse-Schlusskurse der Aktie der

Fabasoft AG (XETRA) orientieren und diesen nicht wesentlich unterschreiten.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt

(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Die tatsächliche Durchführung der Kapitalerhöhung, der Umfang der

Kapitalerhöhung und der endgültige Platzierungspreis stehen unter dem

Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Weiter hat sich die Mehrheitsaktionärin der Fabasoft AG, die Fallmann &

Bauernfeind Privatstiftung, für den etwaigen Fall einer deutlichen

Überzeichnung der Kapitalerhöhung bereit erklärt, bis zu weitere 800.000

Stück von ihr gehaltene Aktien im Ermessen der Emissionsbank, M.M. Warburg &

Co (AG & Co.) KGaA, zu dem von der Gesellschaft noch festzulegenden

Platzierungspreis an qualifizierte Anleger zu verkaufen. Der Verkauf wird

nur an solche qualifizierten Anleger erfolgen, die ansonsten bei der

Platzierung der Kapitalerhöhung infolge einer etwaigen Überzeichnung nicht

oder nicht vollständig berücksichtigt werden könnten. Die Fallmann &

Bauernfeind Privatstiftung verspricht sich davon eine höhere Liquidität in

der Fabasoft-Aktie im Börsenhandel. Die Fallmann & Bauernfeind

Privatstiftung hält dabei ohne Berücksichtigung der Kapitalerhöhung derzeit

rund 67,19 %, davon 4,9 % indirekt über die FB Beteiligungen GmbH, der

Aktien an der Fabasoft AG.

HINWEIS

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten,

Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen

unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in

Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen

informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen

kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder

darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Fabasoft AG in den Vereinigten

Staaten von Amerika, Österreich, Deutschland oder irgendeinem anderen Land

dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot

in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die in dieser Mitteilung

genannten Wertpapiere werden nicht und wurden nicht gemäß dem United States

Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act')

registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder

angeboten noch verkauft werden, solange keine Registrierung gemäß dem

Securities Act vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom

Registrierungserfordernis besteht. Die Wertpapiere werden nicht nach dem

Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten.

Im Vereinigten Königreich richtet sich jegliches Angebot nur an (i)

professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen

Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,

Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die 'Relevanten

Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet.

Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen.

Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die

Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit

Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die

Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten')

richtet sich jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte

Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese

Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich

aller Änderungen, insbesondere der 2010

Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten

Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren

Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies

nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese

Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst

informieren und diese beachten.

Linz, 11. Dezember 2017

Der Vorstand der Fabasoft AG

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters

Code

FAAS.DE)

Linz, 11. Dezember 2017

Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes

E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62

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11.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Fabasoft AG

Honauerstraße 4

4020 Linz

Österreich

Telefon: +43 732 606 162

Fax: +43 732 606 162--609

E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com

Internet: www.fabasoft.com

ISIN: AT0000785407

WKN: 922985

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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