24.08.2016 12:34:40
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DGAP-Adhoc: Fabasoft AG: Beschwerde bezüglich Ausschreibung über Dienstleistungsautrag der Schweizerischen Bundeskanzlei WTO GEVER zurückgewiesen
Fabasoft AG: Beschwerde bezüglich Ausschreibung über Dienstleistungsautrag der Schweizerischen Bundeskanzlei WTO GEVER zurückgewiesen
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Öffentliche Ausschreibung
24.08.2016 12:34
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Fabasoft Schweiz AG, eine 100 % Tochtergesellschaft der Fabasoft AG mit
dem Sitz in Linz, hat an einer Ausschreibung der Schweizerischen
Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER mit einem
ungefähren Volumen von CHF 67,0 Mio. bei einer Laufzeit von 12-14
Jahren, wobei sich das Volumen nicht linear auf diesen Zeitraum verteilt,
sondern in den Jahren bis 2018 wertmäßig ca. die Hälfte der beauftragen
Leistungen anfallen werden, teilgenommen. Dieses Volumen ergibt sich aus
der Verpflichtungskreditbotschaft an das Schweizerische Parlament, mit dem
der Auftraggeber das Projekt ausfinanziert erachtet.
Wie durch Ad-hoc-Meldung am 27.05.2015 bekannt gemacht, hat der
Auftraggeber Fabasoft Schweiz den Zuschlag nicht erteilt und Fabasoft
Schweiz hat gegen diese Entscheidung eine Beschwerde beim Schweizerischen
Bundesverwaltungsgericht eingebracht.
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes über diese Beschwerde ist
ohne mündliche Verhandlung ergangen und wurde heute zugestellt.
Der Beschwerde wurde keine Folge gegeben und die Zuschlagsentscheidung
bestätigt, sodass Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt worden ist.
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist noch nicht
rechtskräftig und kann von Fabasoft Schweiz binnen 30 Tagen mittels
Rechtsmittel an das Bundesgericht angefochten werden. Fabasoft plant nach
erster Beratung nicht, ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen,
so dass damit zu rechnen ist, dass die Entscheidung rechtskräftig wird.
Fabasoft wird sich aber bis zum Ende der Rechtsmittelfrist am 23.09.2016
noch fachkundigen Rat einholen.
Fabasoft geht mit heutigem Informationsstand davon aus, dass in den Jahren
bis einschließlich 2017 signifikante Leistungen aus bestehenden
Auftragsverhältnissen, insbesondere auch aus Dauerschuldverhältnissen,
weiter erbracht werden können. Fabasoft hat in den vergangenen Monaten
erfreuliches Neugeschäft mit der Schweizerischen Bundesverwaltung in
Bereichen, die nicht von der Ausschreibung betroffen sind, erlangen können.
Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Geschäft der Fabasoft
Schweiz AG mit der Schweizerischen Bundesverwaltung rückläufig wird.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters
Code FAAS.DE)
Linz, 24. August 2016
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62
24.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732 606 162
Fax: +43 732 606 162--609
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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