27.05.2015 21:29:40

DGAP-Adhoc: Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag WTO GEVER

Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag WTO GEVER

Fabasoft AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

27.05.2015 21:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Fabasoft Schweiz AG hat an der Ausschreibung der Schweizerischen

Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER

teilgenommen. Der Auftraggeber hat mit 27.05.2015 bekanntgegeben, dass

Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt werden konnte. Gegen diese

Zuschlagsentscheidung steht Fabasoft die Beschwerde an das

Bundesverwaltungsgericht offen. Fabasoft wird nach eingeholter Beratung

eine solche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob und

welche Auswirkungen diese Entscheidung des Auftraggebers auf das

schweizerische Geschäft der Fabasoft AG haben wird, hängt zunächst vom

Ausgang dieses Vergabe- Nachprüfungsverfahrens ab. Des Weiteren ist zu

berücksichtigen, dass gemäß der Ausschreibungsbedingungen die

Projektumsetzung aus der Zuschlagserteilung noch unter einem

Finanzierungsvorbehalt steht. Gemäß Mitteilung der Bundeskanzlei wird über

diese Finanzierung des Projektes erst nach dem Sommer 2015 entschieden

werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem vom Auftraggeber

aktuell verfolgten Zeitplan die Einführung der neuen GEVER-Produkte erst

bis 2018 abgeschlossen sein soll.

27.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

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E-Mail: leopold.bauernfeind@fabasoft.com

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ISIN: AT0000785407

WKN: 922985

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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