20.10.2017 17:42:40

DGAP-Adhoc: AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GM...

AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH / BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 SOWIE EINER PROGNOSE FÜR 2017/2018 FF.

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DGAP-Ad-hoc: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e):

Sonstiges/Firmenzusammenschluss

AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS

ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH /

BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 SOWIE EINER PROGNOSE

FÜR 2017/2018 FF.

20.10.2017 / 17:42 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der SinnerSchrader AG und die Geschäftsführung der Accenture

Digital Holdings GmbH haben heute den Entwurf eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages zwischen der SinnerSchrader AG als beherrschter

Gesellschaft und Accenture Digital Holdings als herrschender Gesellschaft

aufgestellt.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sieht eine

Barabfindung gemäß

§ 305 AktG in Höhe von 10,21 Euro je SinnerSchrader-Aktie sowie eine

Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe

von 0,27 Euro brutto (netto, nach Körperschaftsteuer und

Solidaritätszuschlag: 0,23 Euro) pro volles Geschäftsjahr vor. Die

Zahlungsverpflichtungen der Accenture Digital Holdings GmbH aus

Barabfindungs- oder Ausgleichszahlungen sind durch eine Patronatserklärung

der Accenture plc abgesichert.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit gemäß § 293 Abs. 1 AktG der

Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, entsprechend § 293

Abs. 2 AktG der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Accenture

Digital Holdings GmbH und gemäß § 294 Abs. 2 AktG der Eintragung des

Vertragsabschlusses in das Handelsregister am Sitz der SinnerSchrader AG.

Die Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH wird

voraussichtlich am 5. Dezember 2017 stattfinden. Einer außerordentlichen

Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, die für den 6. Dezember 2017

vorgesehen ist, soll der Entwurf des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Parteien

beabsichtigen, den Vertrag im Anschluss, voraussichtlich am 7. Dezember

2017, abzuschließen. Der Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG hat dem

Abschluss des Vertrages bereits in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Mit der Festlegung der vorstehend genannten Beträge für die Barabfindung und

die Ausgleichszahlung folgen die Parteien dem Ergebnis einer gemeinsam

beauftragten unabhängigen Unternehmensbewertung der SinnerSchrader AG durch

die Duff & Phelps GmbH, Frankfurt am Main.

In die Unternehmensbewertung sind unter anderem die Zahlen des aufgestellten

Konzernabschlusses der SinnerSchrader AG für das Geschäftsjahr 2016/2017,

der Planung der SinnerSchrader-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie

eines Ausblicks auf die beiden darauffolgenden Geschäftsjahre 2018/2019 und

2019/2020 eingeflossen. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2016/2017

bestätigen im Wesentlichen die vorläufigen Zahlen, die SinnerSchrader am 15.

September 2017 bekannt gegeben hat. Danach schließt die

SinnerSchrader-Gruppe das Geschäftsjahr mit einem Umsatz von 56,7 Mio. Euro

und einem operativen Ergebnis vor Kosten im Zusammenhang mit der

Zusammenschlussvereinbarung mit Accenture von 6,3 Mio. Euro ab. Hinsichtlich

des Teils der zusammenschlussbedingten Kosten, der sich auf die Ablösung

ausstehender Mitarbeiteroptionen bezieht, hat sich gegenüber dem vorläufigen

Stand eine Veränderung dahin gehend ergeben, dass die entsprechenden Effekte

nach IFRS im Wesentlichen direkt in der Kapitalrücklage zu verrechnen sind.

Der zusammenschlussbedingte Aufwand hat sich daher gegenüber dem vorläufigen

Stand auf etwa 1,3 Mio. Euro verringert. Dadurch ergibt sich in der

Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung der SinnerSchrader AG ein EBITA von 5,0

Mio. Euro und ein Konzernergebnis von knapp 3,5 Mio. Euro oder 0,30 Euro je

Aktie.

Die Geschäftsjahresplanung der Gruppe sieht für das laufende Geschäftsjahr

2017/2018 Umsatzerlöse in Höhe von 63,8 Mio. Euro und ein operatives

Ergebnis, das weiterhin durch transaktionsbedingte Kosten belastet sein

wird, von 5,2 Mio. Euro vor. In den beiden Folgejahren soll der Umsatz

zweistellig auf bis zu 78,4 Mio. Euro wachsen. Die operative Marge soll sich

auf bis zu 11,4 Prozent im Geschäftsjahr 2019/2020 verbessern.

Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst

gemeinsamem Lagebericht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen.

Der vollständige, testierte Abschluss wird voraussichtlich am 21. November

2017 veröffentlicht werden.

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem

Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr

als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen

wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW.

SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat

Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April

2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.

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Unternehmen: SinnerSchrader AG

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WKN: 514190

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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