18.12.2014 10:59:41
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DGAP-Ad hoc: Maternus-Kliniken AG
MATERNUS-Kliniken AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
18.12.2014 10:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, 18. Dezember 2014 - Der Vorstand der Maternus-Kliniken AG (ISIN
DE0006044001, WKN 604400) gibt bekannt, dass die Gläubigerversammlung der
in Insolvenz befindlichen YMOS AG, Obertshausen, am 04. Dezember 2014 einer
Beendigung der seit 2004 und 2005 bestehenden stillen Beteiligungen der
YMOS AG in Insolvenz an zwei nachgeordneten Tochtergesellschaften der
Maternus-Kliniken AG zugestimmt hat. Die notarielle Genehmigung der
entsprechenden Vereinbarung durch den Insolvenzverwalter der YMOS AG ist
dem Vorstand der Maternus-Kliniken AG heute zugegangen.
Die bisher durch die YMOS AG in Insolvenz gehaltenen stillen Beteiligungen an den beiden Immobiliengesellschaften, die insgesamt acht konzerneigene Pflegeimmobilien halten, werden gegen eine Zahlung im niedrigen, einstelligen Millionenbereich beendet und dadurch die wirtschaftliche Beteiligung der YMOS AG in Insolvenz an den beiden Tochtergesellschaften der Maternus-Kliniken AG aufgehoben.
Die Beendigung der stillen Beteiligungen werden in den Einzelabschlüssen der beiden Tochtergesellschaften und demzufolge auch im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG zu außerordentlichen Erträgen im Geschäftsjahr 2014 führen, die positive Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben.
18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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