16.09.2011 20:27:00

DGAP-Ad hoc: IKB Deutsche Industriebank AG

DGAP-Adhoc: IKB Deutsche Industriebank AG: Einigung im Rechtsstreit zwischen IKB, CA-CIB und FGIC

IKB Deutsche Industriebank AG / Schlagwort(e): Rechtssache

16.09.2011 20:27

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Einigung im Rechtsstreit zwischen IKB, CA-CIB und FGIC

Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (CA-CIB, früher Calyon), Financial Guaranty Insurance Company (FGIC) und IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) haben - neben weiteren Parteien - eine Vereinbarung unterzeichnet, die darauf abzielt, verschiedene Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien zu beenden.



Dies betrifft die von CA-CIB und FGIC gegen die IKB vor dem Commercial Court, High Court of Justice in London, England, eingeleiteten Verfahren sowie weitere Rechtsstreitigkeiten in New York und Jersey, Channel Islands.

Die vertrauliche Vereinbarung regelt die Beendigung der Rechtsstreitigkeiten ohne Schuldanerkenntnis der beteiligten Parteien.

Die IKB geht davon aus, dass die Einigung keine finanzielle Belastung für die Bank darstellt und betrachtet ihre Rechtsrisiken infolge der Vereinbarung als deutlich verringert.

Der Vorstand

Düsseldorf, den 16. September 2011





Kontakt: Dr. Jörg Chittka, Telefon: +49 211 8221-4349; Armin Baltzer, Telefon: +49 211 8221-6236, Fax: +49 211 8221-6336, E-Mail: presse@ikb.de









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