27.05.2015 21:30:07
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DGAP-Ad hoc: Fabasoft AG
DGAP-Adhoc: Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag WTO GEVER
27.05.2015 21:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Fabasoft Schweiz AG hat an der Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER teilgenommen. Der Auftraggeber hat mit 27.05.2015 bekanntgegeben, dass Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt werden konnte. Gegen diese Zuschlagsentscheidung steht Fabasoft die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Fabasoft wird nach eingeholter Beratung eine solche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob und welche Auswirkungen diese Entscheidung des Auftraggebers auf das schweizerische Geschäft der Fabasoft AG haben wird, hängt zunächst vom Ausgang dieses Vergabe- Nachprüfungsverfahrens ab. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass gemäß der Ausschreibungsbedingungen die Projektumsetzung aus der Zuschlagserteilung noch unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Gemäß Mitteilung der Bundeskanzlei wird über diese Finanzierung des Projektes erst nach dem Sommer 2015 entschieden werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem vom Auftraggeber aktuell verfolgten Zeitplan die Einführung der neuen GEVER-Produkte erst bis 2018 abgeschlossen sein soll.
27.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732-606162-0 Fax: +43 732-606162-609 E-Mail: leopold.bauernfeind@fabasoft.com Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
27.05.2015 21:30
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Die Fabasoft Schweiz AG hat an der Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER teilgenommen. Der Auftraggeber hat mit 27.05.2015 bekanntgegeben, dass Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt werden konnte. Gegen diese Zuschlagsentscheidung steht Fabasoft die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Fabasoft wird nach eingeholter Beratung eine solche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob und welche Auswirkungen diese Entscheidung des Auftraggebers auf das schweizerische Geschäft der Fabasoft AG haben wird, hängt zunächst vom Ausgang dieses Vergabe- Nachprüfungsverfahrens ab. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass gemäß der Ausschreibungsbedingungen die Projektumsetzung aus der Zuschlagserteilung noch unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Gemäß Mitteilung der Bundeskanzlei wird über diese Finanzierung des Projektes erst nach dem Sommer 2015 entschieden werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem vom Auftraggeber aktuell verfolgten Zeitplan die Einführung der neuen GEVER-Produkte erst bis 2018 abgeschlossen sein soll.
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