04.05.2005 15:33:00
|
DGAP-Ad hoc: Dr. Scheller Cosmetics AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht
Dr. Scheller Cosmetics: Recht
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Eislingen, den 04. Mai 2005: Am 05.04.2005 hat die Gesellschaft 60.000 eigene
Stückaktien im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vom 02.02.2005 an die
Gesellschaft OJSC Konzern "Kalina"/Russische Föderation zum Kurs von 4,20
Euro je Aktie veräußert. Diese Veräußerung erfolgte anfechtbar wegen Irrtums,
da beabsichtigt war, die Aktien über die Börse zu veräußern. Die Gesellschaft
hat die Anfechtung dieser Veräußerung bereits erklärt. Die Veräußerung ist
daher von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB), so dass die Gesellschaft
weiterhin Inhaber der 60.000 eigenen Stückaktien ist.
Der Vorstand
Dr. Scheller Cosmetics AG
Schillerstraße 21-27
73054 Eislingen/Fils
Deutschland
ISIN: DE0007201303
WKN: 720130
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und München
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.05.2005

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!