Milliardendeal |
07.02.2022 16:52:00
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Deutsches Bundeskartellamt: Norton darf Sicherheitssoftware-Anbieter Avast übernehmen - Aktien fester
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erläuterte, durch den Zusammenschluss von Norton und Avast entstehe ein weltweit führender Anbieter von Sicherheitssoftware für Privatanwender, der insbesondere auch in Deutschland auf sehr hohe Marktanteile komme. "Der Bedarf von Privatanwendern an einem Schutz ihrer Endgeräte vor Schadsoftware wird jedoch in einem zunehmenden Maß von in Betriebssystemen integrierten Sicherheitslösungen sowie Anwendungen von Plattformbetreibern gedeckt."
Diese Lösungen wiesen ein zunehmend hohes Schutzniveau auf und würden den Nutzerinnen und Nutzern teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt. "Auch nach dem Zusammenschluss wird es deshalb hinreichenden Wettbewerb geben." Zu den Lösungen der Betriebssystemhersteller gehört etwa der Microsoft Defender für Windows PCs.
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamtes hätten ergeben, dass insbesondere durch die in Betriebssysteme integrierte beziehungsweise vorinstallierte Funktionen insbesondere zum Schutz vor Schadsoftware ein erheblicher Wettbewerbsdruck auf die Anbieter unabhängiger Sicherheitssoftware ausgehe. Der Markt für Sicherheitssoftware für Privatanwender sei von eher niedrigen Marktzutrittsschranken geprägt, so dass das Vorhaben trotz hoher gemeinsamer Marktanteile im Ergebnis keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorrufe.
Die Avast-Aktie notiert in London zeitweise 0,25 Prozent fester bei 6,22 GBP, während die NortonLifeLock-Aktie im US-Handel an der NASDAQ um 0,74 Prozent auf 27,80 US-Dollar steigt.
/chd/DP/stw
BONN (dpa-AFX)
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