14.10.2022 12:01:40
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Bundeswirtschaftsministerium reagiert gelassen auf Rosneft-Klage
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung reagiert gelassen auf die Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen das Bundeswirtschaftsministerium wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Tochterfirmen. "Wir haben die Ankündigung der Klageeinreichung zur Kenntnis genommen. Zur Stunde ist uns noch keine Klage zugestellt worden. Aber wir nehmen das zur Kenntnis und bewerten das nicht", erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Bundesregierung hat Mitte September wegen des geplanten Ölembargos die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland GmbH und von RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) angeordnet. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Treuhandverwaltung damit die Kontrolle über den jeweiligen Anteil der Rosneft-Töchter an den Raffinerien PCK im brandenburgischen Schwedt, Miro in Karlsruhe und Bayernoil in Vohburg übernommen.
Eine Ministeriumssprecherin erklärte am Freitag, dass eine Gefährdung des Funktionierens der Energieversorgung und eine drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit vorgelegen hätten und damit nach deutscher Gesetzeslage ein Eingreifen gerechtfertigt sei.
"Denn zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer, waren nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit - weder mit Raffinerien mit Rosneft-Beteiligung noch mit den deutschen Rosneft-Töchtern, RDG und RNRM", erklärte die Sprecherin auf Anfrage.
Rosneft kommt laut Kanzlei Lieferverpflichtungen nach
Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung die deutsche Gazprom-Tochter Gazprom Germania unter Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt.
Die Rosneft vertretende Wirtschaftskanzlei Malmendier Legal erklärte, der Fall Rosneft "unterscheidet sich grundlegend vom Fall von Gazprom Germania". Rosneft komme seinen Rohöllieferverpflichtungen "in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen". Die Tatbestandsvoraussetzungen des Energiesicherungsgesetzes für die Anordnung der Zwangsverwaltung lägen daher "nicht vor".
Eine Treuhandverwaltung sei "kein geeignetes Mittel", die weiterhin nötigen Öllieferungen "besser als Rosneft sicherzustellen". Sie sei angesichts der Liefertreue auch nicht erforderlich, fuhr die Anwaltskanzlei fort. Die neuen Regelungen nach dem Energiesicherungsgesetzes seien zudem "verfassungswidrig".
Am Donnerstag hatte zunächst das Handelsblatt über die Klage berichtet.
(Mit Material von AFP)
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/mgo
(END) Dow Jones Newswires
October 14, 2022 06:02 ET (10:02 GMT)
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