Nach Insolvenz |
11.12.2019 17:21:00
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Bundesregierung will Thomas-Cook-Kunden finanziell helfen - Umsetzung unklar - 287 Millionen Euro Schäden
"Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen", so der Bund weiter. Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht nach Angaben der Zurich nicht aus. Denn die Schadenssumme wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen. Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Diese werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.
Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit. Die deutsche Thomas Cook hatte am 25. September 2019 nach der Pleite des britischen Mutterkonzerns einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobte den Schritt. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, schrieb Müller bei Twitter. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen. Die Bundesregierung kündigte ein "möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren" an. "Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren", hieß es. Sie werde Anfang 2020 "über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren".
Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt.
Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters "vollumfänglichen Schutz" zu bieten. Das habe der deutsche Staat versäumt. Auch die Justizminister der Bundesländer hatten den Bund jüngst aufgefordert zu prüfen, die Deckelung zu erhöhen.
Umsetzung der Finanzhilfe für Thomas-Cook-Kunden unklar
Der Bund hat Finanzhilfen für Kunden des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook zugesagt - doch wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen, ist noch unklar. Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in Berlin. "Wichtig ist, dass sie wissen: Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat."
Auch eine Summe konnte Lambrecht zunächst nicht nennen - das hänge von vielen offenen Rechtsfragen ab. Die Schadenssumme wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen.
Versicherung: 287 Millionen Euro Schäden aus Thomas-Cook-Pleite
Die Pleite der deutschen Thomas Cook kommt den Fiskus teuer zu stehen. Die Schadenssumme liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro, wie der Versicherer Zurich am Mittwoch mitteilte.
Von der Haftungssumme von 110 Millionen Euro hätten bereits 59,6 Millionen Euro für die Heimholung von Urlaubern aufgewendet werden müssen, hieß es weiter. Somit blieben 50,4 Millionen Euro übrig. Für Kunden bedeutet das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist. "Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden."
"Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen", erklärte Horst Nussbaumer, Vorstand bei der Zurich Gruppe. Dieser Prozess werde einige Wochen dauern.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, Pauschalurlaubern helfen zu wollen: "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen." Den Thomas-Cook-Kunden solle angeboten werden, die Differenz zu der Summe, die sie vom Versicherer Zurich "oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen".
Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist.
Erste Anwälte haben sich deswegen bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben.
Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt auch Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.
Nach jüngsten Angaben der Insolvenzverwalter sind 525 000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Pauschalurlauber. Zur genauen Zahl der Pauschalreisenden wurden keine Angaben gemacht.
BERLIN (dpa-AFX)
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