16.06.2023 14:05:40
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Bundesrat billigt Pflegereform
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung das vom Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt. Das Gesetz erhöht den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Der Arbeitgeberanteil wird paritätisch bei 1,7 Prozent liegen. In einer begleitenden Entschließung forderte die Länderkammer aber weitere strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.
Außerdem verlangte sie eine Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. In dem Gesetz sei eine Regelung enthalten, die dem Zielen entgegenlaufe, kritisierten die Länder. Sie forderten die Bundesregierung daher auf, diese Regelung im Rahmen einer Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren.
Der Sozialverband VdK kündigte nach der Billigung des Bundesrates allerdings eine Klage gegen die Pflegereform an. "Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen", sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind sei nicht hinzunehmen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/cbr
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June 16, 2023 08:05 ET (12:05 GMT)
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