04.07.2017 18:13:56

Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten: Bankenfachverband kritisiert Entscheidung des BGH

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 4. Juli in einem Urteil zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmenskrediten geäußert und ist zum Schluss gelangt, dass diese unzulässig sind. Der Bankenfachverband kritisiert diese Entscheidung des BGH als unangemessen.

Bearbeitungsentgelte bei gewerblichen Krediten waren schon immer fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit und der Vertragsfreiheit, die besagt, dass Unternehmer Verträge eigenständig miteinander aushandeln dürfen. "Genauso wie ein Gewerbetreibender seine Preise in mehrere Einzelbestandteile aufteilen darf, sollte dies auch Kreditinstituten möglich sein", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Mit seinen Äußerungen erschüttert der BGH die Rechtssicherheit für Unternehmen", so Wacket weiter.

Die Auswirkungen des Urteils auf die Finanzierungsbranche sind nicht leicht abzuschätzen. Sie hängen je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden.

Textfassung der Presseinformation https://ssl.bfach.de/media/file/14521.docx

Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die Kreditbanken haben mehr als 170 Milliarden Euro an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur.

OTS: Bankenfachverband e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62178 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62178.rss2

Pressekontakt: Bankenfachverband Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR Tel. 030 2462596-14 stephan.moll@bfach.de

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