13.11.2019 13:23:44
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Bafin nimmt Kundengeldabsicherung von Reisekonzernen in den Blick
FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz der deutschen Thomas Cook nimmt die Finanzaufsicht Bafin die Absicherung von Kundengeldern bei anderen Reisekonzernen genauer unter die Lupe. Die Bafin stehe aktuell in engem Kontakt mit Versicherungsunternehmen, erklärte die Behörde am Mittwoch auf Anfrage. Dazu zähle auch der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS). Dieser sichert die Kundengelder von Branchenprimus TUI sowie des Wettbewerbers DER Touristik ab. Zu Details wollte sich die Bafin nicht äußern.
Nach Informationen des "Handelsblatts" fordert die Aufsicht eine Nachbesserung des DRS-Versicherungsmodells. Ein Tui-Sprecher bestätigte die Gespräche mit der Bafin: "Gemeinsam mit dem DRS schauen wir uns die Anforderungen der Bafin an - und was zu tun ist, um diese zu erfüllen. Es ist aber sicher, dass wir eine tragfähige Lösung finden werden." Details seien Gegenstand der laufenden Beratungen. DER Touristik erklärte: "Sollte der Gesetzgeber eine andere Form der Insolvenzversicherung vorschreiben, so werden wir dies umsetzen."
Die Unternehmen haben dem Bericht zufolge ihre Pauschalreisen nicht bei einer klassischen Assekuranz gegen Insolvenzschäden versichert. Vielmehr hafteten Tui und die Rewe-Tochter DER Touristik für den Fall einer Insolvenz mit einer gegenseitigen Patronatserklärung, schrieb das Blatt.
Die DRS - ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - befinde sich in enger Abstimmung mit der Finanzaufsicht, zitierte das Blatt DRS-Vorstand Lothar Sturm. "In diesem Zusammenhang werden wir alle Möglichkeiten intensiv prüfen, auch die klassischen Instrumente des Rückversicherungsschutzes."
Thomas-Cook-Kunden werden nur einen Teil ihrer Schäden erstattet bekommen. Der deutsche Veranstalter war bis 110 Millionen Euro versichert. Nach Angaben des Versicherers Zurich sind bis 1. November bereits etwa 150 000 Schadenmeldungen eingegangen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit der deutschen Thomas Cook unterwegs waren. In Deutschland gilt trotz Warnungen von Verbraucherschützern bislang eine Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro pro Jahr und Versicherung.
/mar/jap/DP/jha
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