United Internet Aktie
WKN: 508903 / ISIN: DE0005089031
| Mailservice im Blick |
25.08.2025 21:30:39
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Alphabet-Aktie dennoch stark: Google im Rechtsstreit mit GMX unterlegen
Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden - dadurch geriet die Google-Konkurrenz unter Druck. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss.
1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de Klägerin in dem Fall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall dürfte in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt. 1&1 gehört um United Internet-Konzern.
Log-in auch mit Handynummer möglich
Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geändert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.
Klägerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon, Microsoft, den Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta zählt. Diese Torwächter müssen ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.
EU-Regelwerk zeigt Wirkung
1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei "ein spürbares Signal für digitale Souveränität". "Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung", sagte Hagenau.
GMX und Web.de sei es gelungen, "auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen", sagte der Anwalt der Firma, Christian Karbaum.
Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt", hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. "Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie - und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern."
Am Montag zeigen sich die C-Aktien von Alphabet an der NASDAQ zeitweise 1,39 Prozent höher bei 209,60 US-Dollar.
/wdw/DP/zb
MAINZ (dpa-AFX)
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