18.03.2017 21:51:00

3. Piste - Gutachten beäugt eine Art Doppelrolle der Stadt Wien

In der Aufregung nach der negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) zur geplanten dritten Piste am Flughafen Wien kursiert nun medial ein Gutachten. Es wurde von "Wirtschaftskreisen" beauftragt und beäugt die Rolle der Stadt Wien als Airport-Aktionärin, deren Magistratsdirektion gegen den positiven Erstbescheid für das Großprojekt Berufung eingelegt hatte, schreibt der "Kurier".

Der Flughafen Wien will die dritte Piste unbedingt bauen. In dem Gutachten der Anwaltskanzlei bkp, aus dem die Zeitung (Sonntag) zitiert, heißt es sinngemäß, dass die Stadt Wien durch eine gewissermaßen gegebene Doppelrolle ihre Treuepflicht als Aktionärin des Flughafens verletzt haben könnte. Die Stadt Wien ist Großaktionärin und hält ein Fünftel am Vienna International Airport.

"Man kann mit guten Gründen sagen, dass der Großaktionär Wien dem Unternehmen Flughafen in den Rücken gefallen ist", wird Rechtsanwalt Arno Brauneis zitiert. "Wien ging nämlich als Aktionär gegen die Interessen des Flughafens vor, weil die Stadt gegen den Bescheid, der den Bau der dritten Piste genehmigt hat, Berufung eingelegt hat." Also gebe es Gründe, "dass die Stadt Wien die Treuepflicht als Aktionär verletzt hat". Der Anwalt argumentiert hier mit "Verhinderung von Geschäftschancen".

Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer beurteilt die Causa im "Kurier" ähnlich: "Die Frage der Treuepflicht kann man durchaus stellen. Es ist sicher nicht alltäglich, dass ein Großaktionär gegen eine Entscheidung, die seine Gesellschaft begünstigt, ein Rechtsmittel ergreift."

Die Stadt hat berufen, "um unsere Stellung als Partei im Verfahren abzusichern. Unsere Anwälte haben uns dringend dazu geraten", argumentiert hingegen der SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin, Vorsitzender des Umweltausschusses, im Bericht. Mayer glaubt hingegen, dass die Stadt automatisch Parteienstellung habe.

Es ging laut Valentin auch darum, den Fluglärm in dicht besiedelten Bezirken zu reduzieren. Das sei auch gelungen. Auch sei in der Berufung erwähnt worden, dass die Stadt Wien nicht gegen den Bau der Piste sei.

Das BVwG hat kürzlich gegen den Bau der dritten Piste entschieden, da es vor allem Klimaschutz höher als wirtschaftliche Notwendigkeiten bewertete. Der Airport geht dagegen vor Höchstgerichte.

(Schluss) phs/an

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