28.03.2018 14:14:00

3. Piste - Gericht gibt unter Auflagen grünes Licht - Kein End-Okay

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) genehmigt den Bau der umstrittenen 3. Piste am Flughafen Wien - allerdings unter deutlichen Auflagen, und das letzte Wort ist auch noch nicht gesprochen. Nun könnte noch das Höchstgericht angerufen werden, außerdem muss der Flughafen klimaneutral werden, teilte das BVwG Mittwochnachmittag mit.

Vorausgegangen war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Juni des Vorjahres, wonach die Ablehnung der 3. Piste durch das BVwG falsch und zum Teil willkürlich gewesen sei und das BVwG die Sachlage nochmals zu prüfen habe. Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht teilte das Gericht mit: "Eine ordentliche Revision wurde zugelassen."

Der BVwG nannte heute, Mittwochnachmittag, auch die Auflagen für den Bau: Es muss gewährleistet sein, dass innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: "Bereits vor Inbetriebnahme der 3. Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen. Zur Reduktion des Fluglärms wurden deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben."

Trotzdem zeigten sich der Flughafen Wien sowie Wiener und niederösterreichische Politiker von dem Urteil begeistert. "Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben", so der Flughafen in einer ersten Reaktion.

Allerdings gibt das Flughafenmanagement zu bedenken, dass die Sache möglicherweise noch nicht ausgestanden ist: "Die im Erkenntnis enthaltenen umfangreichen Auflagen müssen nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden. Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen, die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird, jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht."

Die Gegner der 3. Piste hatten jedenfalls schon in der Vergangenheit klargestellt, dass sie sich nicht so leicht geschlagen geben werden, falls das Bundesverwaltungsgericht nicht in ihrem Sinne entscheidet.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) begrüßte heute die BVwG-Entscheidung zugunsten der 3. Piste, die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach von einem "guten Tag für den Wirtschaftsstandort". Die Wiener Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner (SPÖ) meinte, dass das grüne Licht eine "gute Nachricht für die gesamte Wirtschaftsregion ist". Wien und Niederösterreich sind an dem Flughafen mitbeteiligt.

(Schluss) stf/kre

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