28.03.2018 13:47:00

3. Piste - Gericht erteilt Auflagen zu Lärm und Staub

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Zustimmung zum Bau der 3. Piste am Flughafen Wien auch Vorgaben verbunden. "Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind", so das Gericht in einer Aussendung.

So ist zu gewährlisten, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: "Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen."

Zur Reduktion des Fluglärms seien deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben worden.

Abschließend teilte das Bundesverwaltungsgericht mit: "Eine ordentliche Revision wurde zugelassen."

(Schluss/folgt Zus.) stf/itz

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