14.07.2013 12:35:31

EU sieht in EEG Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht - Magazin

   FRANKFURT--Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Brüssel rügte, dass energieintensive Betriebe von der sogenannten EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden. Am Mittwoch wolle die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Dies solle nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.

   EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte dem Magazin-Bericht zufolge auf einer Veranstaltung des Energiekonzerns E.ON in der vergangenen Woche sogar das gesamte EEG in Frage gestellt. Oettinger habe gesagt, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten.

   Die Befreiung von der Netzentgeltabgabe haben laut dem Magazin derzeit rund 4.500 Betriebe beantragt, mehr als bisher bekannt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn habe das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass sogar Golfclubs weitgehend befreit wurden.

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   July 14, 2013 06:04 ET (10:04 GMT)

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