Demnach werden "die
Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht
in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag" vorzeitig
gekündigt und zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt.
Die Kündigung ist per 10. August 2018 wirksam, Inhaber der Wandelschuldverschreibungen können ihr Wandlungsrecht noch bis zum 6. August ausüben.
(Schluss) cam/itz
APA
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