15.01.2016 17:17:37

Winkelmeier-Becker: Verwertungsgesellschaften sind für Kreative unverzichtbar

Berlin (ots) - Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten

Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Verwertungsgesellschaften sind für den Schutz des geistigen Eigentums und für eine prosperierende Kulturwirtschaft unverzichtbar. Kreatives Schaffen hängt nicht zuletzt von einer fairen Bezahlung ab. Künstler und andere Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre Rechte von einer Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. Verwertungsgesellschaften bieten zudem große Vorteile für die Nutzer, weil sie die unterschiedlichsten Rechte aus einer Hand erwerben können.

Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu erhalten. Zugleich darf eine deutsche Verwertungsgesellschaft nicht wesentlich schärfer reguliert sein als ihr europäisches Pendant, weil sie im grenzüberschreitenden Wettbewerb sonst nicht mithalten kann.

Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und effektive Entlohnung der Urheber für die Anfertigung von Privatkopien. Bisher vergeht oftmals viel zu viel Zeit, bis die von den Unternehmen der Speichermedienindustrie zu entrichtende Vergütung ausgehandelt ist. Daher entschlacken wir das entsprechende Schiedsstellenverfahren. In Anbetracht der Besonderheiten des Verfahrens führen wir für die Schiedsstelle zudem die Möglichkeit ein, eine Sicherheitsleistung anzuordnen, um die offenen Zahlungsansprüche der Kreativen zu sichern. Das ist ein richtiger und wichtiger Beitrag zu einem effizienten und angemessenen Vergütungsfestlegungsverfahren."

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