05.06.2014 21:13:58
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Schadensersatz nach Schlaglochfahrt
Weitaus schlimmer aber trifft es die Bürger. Sie müssen versuchen
ob zu Fuß, auf zwei oder vier Rädern - den oft enorm großen Löchern
und Rissen auszuweichen, um Schaden an ihren Gefährten oder am
eigenen Leib abzuwenden.
Gelingt das nicht, können entweder teure Reparaturen oder gar Krankenhausaufenthalte die Folge sein. Würde so etwas auf einem Privatgelände passieren, wäre die Schadensersatzfrage wohl klar. Auf öffentlichen Verkehrsflächen aber ist die Frage der Verkehrssicherungspflicht längst nicht so eindeutig geklärt - das haben viele Urteile in der Vergangenheit gezeigt, bei denen die geschädigten Bürger leer ausgingen. Dass es auch anders geht, hat der Heilbronner Richter gezeigt. Ein Hoffnungsschimmer für andere Fälle. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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