12.02.2014 20:43:00
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Pflegeunterhalt für Eltern
Dass Eltern und ihre Kinder gegenseitig zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind, steht im Gesetz - und sollte zudem breiter gesellschaftlicher Konsens sein. Das ist indes ein frommer Wunsch, weil die ersten Generationen der Scheidungskinder in ein Alter kommen, in dem sie für ihre Eltern sorgen müssen. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Anzahl der Prozesse zunehmen wird. Denn ein Kind, für das ein Vater keinen Unterhalt gezahlt hat, dürfte kaum bereit sein, für die Pflegekosten seines Erzeugers aufzukommen. Das BGH-Urteil wird also nicht das letzte dieser Art sein.
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