19.08.2013 19:29:58
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Westdeutsche Zeitung: Rundfunkabgabe = von Martin Vogler
Düsseldorf (ots) - Der Autovermieter Sixt neigt zum Auffallen um
jeden Preis. Mit seinen schrägen Werbekampagnen, bei denen er
ungefragt Menschen wie die Kanzlerin oder Gustl Mollath als Models
einsetzte, überschreitet er schon mal die Grenzen des guten
Geschmacks. Jetzt gebührt ihm allerdings Anerkennung, dass er mit
seiner geplanten Klage das Thema Rundfunkbeitrag urplötzlich wieder
in die öffentliche Diskussion katapultiert - zeitgleich mit dem
Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer, der die Zwangsabgabe
für verfassungswidrig hält. Der Jurist argumentiert eher formal,
indem er die Zuständigkeit eines Landesparlaments, das über die heute
gültige Nachfolgeregelung der alten GEZ-Gebühr entschied, infrage
stellt. Einen Autoverleiher treibt wohl ein klares Motiv: Geld. Für
jeden Wagen 5,99 Euro pro Monat zu bezahlen - das läppert sich. Auch
die sogenannte Betriebsstättenabgabe führt dazu, dass für alle
Niederlassungen Kosten anfallen, obwohl dort keine Empfangsgeräte
stehen. Dabei geht es Sixt wie anderen Firmen oder auch
Privathaushalten ohne Fernseher oder Radio, die dennoch zahlen
müssen. Andererseits war angesichts moderner Technik, bei der man
jeden Computer mit Internetanschluss zum Empfänger machen kann, die
frühere GEZ-Regelung auch nicht mehr zeitgemäß. Wichtiger als solche
Berechnungsregeln ist, dass das Thema Zwangsabgabe zugunsten der
öffentlich-rechtlichen Sender jetzt wieder ins Bewusstsein kommt.
Gerade in diesen Sommerwochen fragt sich der gelangweilte Bürger noch
öfter als sonst, ob die Anstalten ihren Informationsauftrag, der als
Legitimation für die Gebühr herhalten muss, erfüllen. Tun sie das mit
den vielen Wiederholungen? Tun sie das mit Shows und sonstigen
spektakulären Albernheiten, die sich durch nichts vom Niveau der
privaten Sender unterscheiden? Und tun sie das, wenn sie im Internet
Nachrichtenseiten betreiben, mit denen sie mit anderen Anbietern -
die damit Geld verdienen müssen - in unfaire Konkurrenz treten?
Antwort: dreimal nein. Schließlich geht es um einen hohen
einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr. Dafür darf man Qualität
verlangen. Oder auch fragen, ob solch eine zusätzliche Steuer
überhaupt sein muss.
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