"Langjähriger Grundsatz" 01.07.2015 20:14:45

Wenig Hoffnung für griechischen Antrag auf Aufschub beim IWF

Zwar könne ein Land die Verschiebung von Zahlungsfristen beantragen, erklärte der Währungsfonds am Mittwoch auf seiner Internetseite. Allerdings sei es "langjähriger Grundsatz" des IWF, die Rückzahlung von Krediten nicht zu verschieben.

Griechenland war in der Nacht als erstes Industrieland beim Währungsfonds in Zahlungsverzug geraten. Zuvor hatten Griechenlands Euro-Partner ihr Hilfsprogramm für Athen nicht verlängert.

Kurz vor Ablauf der Frist zur Begleichung einer Rate von 1,5 Milliarden Euro beim IWF hatte die Regierung in Athen noch einen Antrag auf Fristverlängerung eingereicht. Darüber muss der IWF-Exekutivrat entscheiden, in dem die 188 Mitgliedsländer der Organisation vertreten sind. Nach Angaben aus IWF-Kreisen soll dies "in den kommenden Wochen" geschehen.

IWF-Chefin Christine Lagarde hatte in den vergangenen Wochen eine Fristverlängerung für Athen bereits klar ausgeschlossen. Allerdings würde eine Klausel in der Charta des Währungsfonds theoretisch die Verschiebung der Ratenrückzahlung um bis zu fünf Jahre erlauben. In der Geschichte des IWF geschah dies aber erst zwei Mal: Nicaragua und Guyana bekamen beide im Jahr 1982 eine Gnadenfrist.

"Vor mehr als 30 Jahren hat der IWF wenigen einkommensschwachen Ländern auf Antrag einen Aufschub gewährt", hieß es in der Erklärung. Die Fristverlängerung habe damals aber weder beim "unmittelbaren Finanzierungsbedarf" noch bei den "grundlegenden wirtschaftlichen Problemen" der Länder geholfen.

Am 13. Juli muss Griechenland erneut 455 Millionen Euro an den Währungsfonds zurückzahlen. Eine weitere Rate von 284 Millionen Euro wird am 1. August fällig.

DJG/brb

WASHINGTON (AFP)

Weitere Links:

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!