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14.03.2013 16:54:32
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WDH/ROUNDUP: Oppenheim-Prozess überraschend ausgesetzt - weiter nach Ostern
KÖLN (dpa-AFX) - Überraschung im Kölner Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim: Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker brach die Hauptverhandlung am Donnerstag - dem zweiten Prozesstag - unerwartet ab und kündigte einen Neustart nach Ostern an. Die 16. große Strafkammer des Landgerichts sei zwar zuständig, doch sei die Ernennung des Ergänzungsrichters anfechtbar. Er werde daher ausgetauscht. "Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt." Offen blieb, ob beim Neubeginn dann eine weitere Anklage gegen die fünf Beschuldigten in das Untreue-Verfahren eingebunden wird.
Gerichtssprecher Dirk Eßer sagte, es sei lediglich mit einer "Verzögerung von ein oder zwei Wochen" zu rechnen. Das Verfahren werde wohl nach der ohnehin vorgesehenen Osterpause wieder aufgenommen. In dem Prozess müssen sich das Ex-Führungsquartett von Sal. Oppenheim und ein damals enger Immobilien-Geschäftspartner wegen Untreue in besonders schwerem Fall und teilweise Beihilfe dazu verantworten. Es geht um drei Immobiliengeschäfte und einen Schaden von rund 145 Millionen Euro für die Bank (Az: 116 KLs 2/12).
Angeklagt sind die vier früher persönlich haftenden Bank-Gesellschafter Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen. Außerdem der Immobilienunternehmer Josef Esch. Die Angeklagten bestreiten - soweit sie sich bisher geäußert haben - die Vorwürfe.
Die Verteidigung hatte zu Prozessbeginn Ende Februar die Zuständigkeit der Kammer in einer Besetzungsrüge angezweifelt. Grobecker entschied jedoch am Donnerstag: "Der Einwand der Angeklagten gegen die Besetzung der Kammer wird als unbegründet zurückgewiesen." Die 16. große Strafkammer sei zuständig.
Gerichtssprecher Eßer erklärte, man wolle nicht das Risiko eingehen, dass nur wegen des Ergänzungsrichters in einer späteren Revision das Urteil aufgehoben werde. Deshalb nehme das Gericht nun die Verzögerung in Kauf, um eine neue Regelung zur Bestimmung von Ergänzungsrichtern zu finden. Diese "Ersatzspieler" müssen bei allen Hauptverhandlungen anwesend sein und im Notfall - etwa bei Krankheit - einen Berufsrichter ersetzen.
Für den Prozess um drei Immobiliengeschäfte waren zwei Anklagen verbunden worden. Die Staatsanwaltschaft will eine neue, dritte Anklage noch in das Verfahren mit einbinden. Eßer sagte, darüber sei noch nicht entschieden. Nach den neuen Vorwürfen soll die Bank infolge von unzulässig riskanten Krediten hier sogar um 460 Millionen Euro geschädigt worden sein./cd/wa/DP/zb
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