29.04.2015 21:22:37
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WAZ: Diesen Krach muss man ertragen - Kommentar von Frank Preuß zum Kinderlärm-Urteil
Da überrascht es nicht, wenn der Bundesgerichtshof die erste Instanz nun zwingt, bei einer Mietminderung genauer hinzusehen. Natürlich sind die Beklagten, die dem Vermieter weniger zahlen, weil ihnen der Bolzplatz vor der Terrasse abends zu laut ist, keine Barbaren. Aber ein generelles Recht daraus abzuleiten, die monatliche Zahlung zu kürzen, dürfen die obersten Richter nicht so einfach durchgehen lassen. Diese Tür wäre schwer noch einmal zu schließen. Ganz abgesehen davon, dass es schon ein wenig kurios anmutet, einen Vermieter für etwas zu bestrafen, das er nicht zu verantworten hat.
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