07.05.2020 12:43:00
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Thomas-Cook-Pleite - Kolba: Betroffene sollen Nerven nicht verlieren
Man lande mitunter im digitalen Nirwana, E-Mail-Adressen seien nicht verlinkt etc., berichtete der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) der APA. Man setze wohl darauf, "dass die Leute dauernd was falsch machen können" und aufgeben. Dennoch sollten sich die Betroffenen unbedingt anmelden. Das Gute laut Kolba: Die Anmeldung ist bis Mitte November möglich.
Die Thomas-Cook-Kunden müssen sich davor schon 17,5 Prozent des Reisepreises beim Insolvenzversicherer abgeholt und sich im Insolvenzverfahren als Gläubiger angemeldet haben.
Das deutsche Justizministerium hat stets betont, dass die deutsche Regierung die für die Thomas-Cook-Kunden reservierten 225 Mio. Euro aus reiner Kulanz zahle, als Ausgleich für das, was die Kunden von dritter Seite (Insolvenzversicherung und -verfahren) nicht ersetzt bekommen. In der Staatshaftung sieht sich die Regierung in Berlin nicht.
Kolba ist anderer Rechtsmeinung. Deutschland habe sich bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2018 dem Druck der Reisebranche gebeugt und für die Insolvenzabsicherung eine Obergrenze von 110 Mio. Euro eingeführt. Das sei nicht rechtens gewesen, so der Verbrauscherschützer. "Auch Universitätsprofessoren haben klar gesagt, das hätte man nicht limitieren dürfen. Daher gibt es eine Haftung des Staates." Im Fall der Thomas-Cook-Pleite haben die 110 Mio. Euro nicht ausgereicht: den Kunden konnten eben nur 17,5 Prozent des Reisepreises erstattet werden.
Der Verbraucherschutzverein hat bereits im Jänner die Bundesrepublik Deutschland geklagt, "auf Feststellung, dass hier ein Fall von Staatshaftung vorliegt", wie Kolba erklärte.
Bei der pleitegegangenen Reisefirma Thomas Cook Deutschland hatten rund 5.000 Österreicher einen Urlaub gebucht, den sie nicht mehr antreten konnten. Weitere 20.000 Österreicher haben beim Österreich-Ableger des Veranstalters gebucht. Die österreichische Gesellschaft hat sich gesondert mit 22 Mio. Euro versichert - das Geld reicht aus, um die betroffenen Kunden auszuzahlen.
(Schluss) snu/ivn
APA
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