24.09.2019 12:57:00
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Thomas Cook - Geld von Pauschalreisenden ist komplett gesichert
"Der Gast ist abgesichert - der Pauschalreisevermittler hat eine Versicherung, die deckt den Schaden ab", bekräftigte der Geschäftsführer des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, Manfred Katzenschlager. "Wenn die Versicherungsdeckung nicht ausreicht, gibt es eine Staatshaftung", meinte er für den Fall einer bereits in mehreren Medienberichten kolportierten Unterversicherung von Thomas Cook.
Anders die Situation der Hoteliers: Diese müssen um die Begleichung ihrer Rechnungen bangen. Deshalb verlangen viele den Urlaubsgästen derzeit allenfalls offene Beträge gleich vor Ort ab, sonst ist das Geld weg. Die Urlauber wiederum können die von ihnen zusätzlich verlangten Summen - mit entsprechendem Zahlungsbeleg - bei der Versicherung zurückverlangen. Im Gegensatz zu den Quartiergebern greift bei den Gästen der Schutz durch die Pauschalreiseverordnung.
Mittlerweile gibt es auch eine Aufforderung der österreichischen Thomas Cook an die heimischen Urlauber, ihre Reise nicht anzutreten: Alle Buchungen, die bis 26. September 2019 noch Optionsstatus haben, werden laut jüngster Mitteilung der Thomas Cook Austria AG "automatisch storniert". Pauschalreisegästen mit Anreisen bis inklusive kommenden Montag (30. September) empfehle der zuständige Insolvenzabwickler AWP "die Reise nicht anzutreten und die Reisepreisstornierung einzureichen". Diese Regelung gelte "bis auf Weiteres".
Mit dieser Statusmeldung seitens des österreichischen Anbieters ist nach Ansicht der WKÖ die Reisewilligkeit der Urlauber auch dann nachgewiesen, wenn sie den gebuchten Urlaub nicht antreten. Bisher musste er das tun, um nicht alle Ansprüche auf Entschädigung zu verlieren.
Die AWP ist laut österreichischer Thomas Cook Ansprechpartner für alle Anfragen betreffend Buchungen und auch Reisepreisforderungen. Zu Thomas Cook gehören auch Veranstaltermarken wie Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Nicht insolvenzversichert seien Flug-und-Hotel-only-Buchungen, da es sich hierbei um Einzelleistungen handle.
Kunden der Thomas Cook Austria AG können Buchungs- und Zahlungsbestätigungen bei Allianz Partners (AWP) bis spätestens 17. November 2019 vorlegen (thomascook.at@allianz.com). Für die Urlauber wurde eine 24-Stunden-Hotline (+43 1 525 03 6853) eingerichtet. Weitere Informationen gibt es auch auf der Website www.allianz-travel.at.
Wieviel die Urlauber tatsächlich von der Versicherung erhalten - ob vollumfänglich oder aliquot - werde nach Ablauf der Frist feststehen, hieß es aus der Insolvenzabwicklungsgesellschaft heute zur APA. Bis spätestens Jahresende sollten die Kunden dann ihr Geld bekommen.
Den österreichischen Hoteliers rät die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft vorerst jedenfalls die Urlauber so zu behandeln, wie sie es vor der Insolvenz des britischen Konzerns getan haben, denn von der österreichischen Gesellschaft liegt derzeit keine Insolvenzanmeldung vor. Die Thomas-Cook-Töchter in Österreich, der Schweiz und Deutschland seien aktuell nicht insolvent, nur die britische Mutter, betonte Nocker-Schwarzenbacher.
"Wir sind alle in Verträgen, solange die nicht insolvent sind - solange kann man auch die Türe vor den Gästen nicht verschließen", schilderte sie die verzwickte Lage. "Die Unsicherheit ist derzeit so groß, dass manche Hoteliers sich gar nicht trauen, Thomas-Cook-Gäste zu nehmen", berichtete sie aus der Branche. Das sollten sie ihrer Meinung nach aber auf jeden Fall tun, damit die Rechtsklarheit eingehalten wird. "Solange keine Insolvenz angemeldet ist, muss der Hotelier den Gast annehmen." Wenn es keinen rechtlichen Titel wie etwa einen Insolvenzantrag gebe, müsse der Hotelier das tun, wozu er aktuell rechtlich verpflichtet sei.
Die Abklärung der juristischen Details in der Großpleite des britischen Mutterkonzerns der österreichischen Thomas Cook Austria AG ist jedenfalls kompliziert. Insolvenz hat derzeit nur die börsennotierte Thomas Cook Group plc mit Sitz in London angemeldet. Die österreichischen Hoteliers haben ihre Verträge laut Wirtschaftskammer mit der Schweizer Thomas-Cook-Firma abgeschlossen. Und die Schweizer wiederum hätten Deutschland als Gerichtsstand in den Verträgen. Offen sei derzeit auch die Frage, "ob nicht nach britischem Insolvenzrecht alle Töchter einbezogen sind", so Katzenschlager im Gespräch mit der APA.
Die Insolvenz des britischen Reiseveranstalters ausgelöst haben sollen der Wertverfall der britischen Landeswährung Pfund, der Brexit sowie teure Firmenübernahmen, etwa der Ankauf des Tourismuskonzerns MyTravel im Jahr 2007, der nie in die Gewinnzone kam. Auch die gewinnbringende Airline Condor gehört zur Thomas-Cook-Gruppe. "Dass so ein großer Anbieter Insolvenz anmeldet, hat sich niemand gedacht", räumte Nocker-Schwarzenbacher an. "In dem Ausmaß hat sich das keiner vorstellen können."
(Schluss) kre/itz
ISIN GB00B1VYCH82 WEB http://www.thomascookgroup.com/ https://news.wko.at/presse
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