14.12.2015 20:52:37
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Südwest Presse: KOMMENTAR zu SOZIALHILFE Ausgabe vom 15.12.2015
Ausgabe vom 15.12.2015 Jahrelang war es in der deutschen Rechtsprechung drunter und drüber gegangen, musste darüber entschieden werden, ob EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV haben. Eine Gesetz von 2007 schließt dies für Jobsuchende aus EU-Staaten aus. Doch in Eilverfahren gewährten viele Richter den Betroffenen dann doch Hartz IV, weil der Vorwurf der Diskriminierung im Raum stand. Bis der Europäische Gerichtshof im vergangenen September per Grundsatzurteil das deutsche Gesetz und damit den Leistungsausschluss bestätigte. Die endlich gewonnene Rechtssicherheit war aber nur von kurzer Dauer. Denn jüngst hat das Bundessozialgericht das Rad neu erfunden und EU-Bürgern, die länger als sechs Monate in Deutschland leben, zwar nicht Hartz IV, dafür aber Sozialhilfe zugestanden. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden, dass jeder Mensch hierzulande Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum habe, so die Begründung. Dass sich die höchsten Sozialrichter auf die noch gewichtigeren Verfassungsrichter in Karlsruhe beziehen, ist legitim - zumal sie das EuGH-Urteil ja gar nicht in Abrede stellen. Dennoch ist das Entsetzen groß, vor allem bei den Kommunen. Denn sie müssen für Sozialhilfe aufkommen, während der Bund Hartz IV bezahlt. Verständlich, dass sie gegen das Urteil Sturm laufen. Nun sollen also EU-Bürger auf Arbeitssuche keine staatlichen Leistungen erhalten, andere EU-Bürger in finanzieller Not aber eine Art Grundsicherung für den Lebensunterhalt? Die Politik wird diesen Widerspruch auflösen müssen. Es wird allerdings alles andere als einfach, den richtigen Weg aus dem Irrgarten zu finden.
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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
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