31.05.2016 21:22:38

Südwest Presse: Kommentar: Spitzenbeamte

Ulm (ots) - Karlsruhe erlaubt Kopien fremder Musikschnipsel Karlsruhe. HipHop-Künstler dürfen kurze Sequenzen aus anderen Musikstücken verwenden. Ob sie dafür bezahlen müssen, hat der Gesetzgeber zu entscheiden. So urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht im langen Streit zwischen Hip- Hop-Produzent Moses Pelham und den Elektro-Pionieren von Kraftwerk. Pelham hatte 1997 - ohne zu fragen

- ein zwei Sekunden langes

Sample aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" benutzt. Es war dann als durchlaufender Beat auf dem Stück "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur zu hören. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin - zeitweise mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied 2012, das Leistungsschutzrecht der Plattenfirmen gelte auch für "kleinste Tonfetzen". Diese dürften nur dann frei genutzt werden, wenn sie nicht "in gleichwertiger Weise" nachgespielt werden können. Bei dem Kraftwerk-Sample wäre das möglich gewesen. Dieses Urteil verletzte jedoch die Kunstfreiheit von Moses Pelham, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. "Der Einsatz von Samples ist ein stilprägendes Element des HipHop", stellten die Verfassungsrichter fest. Die Eigentumsrechte von Kraftwerk und ihrer Plattenfirma seien dabei nur geringfügig beeinträchtigt worden.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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