10.07.2014 21:55:58
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil/Sprachtests
Die Luxemburger Richter sagen ziemlich klar, was der deutsche Gesetzgeber nun zu machen hat: mehr Ausnahmen und mehr Einzelfallprüfung, dann kann der Sprachtest vor dem Ehegattennachzug wohl bestehen bleiben. Damit kann all den Fällen Rechnung getragen werden, in denen Zuzugswillige in den Tiefen Anatoliens keine Chance zum Lernen einer fremden Sprache haben oder denen schlicht das Geld dafür fehlt. Dass für Afrikaner, Asiaten und andere visumpflichtige Ausländer diese Gerechtigkeit nicht gelten soll, ist nicht verständlich. Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, sie in den Adressatenkreis einzubeziehen.
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