12.02.2014 20:58:00

Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof

Stuttgart (ots) - Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen. Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.

Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit, den Ruhestand der Bundestagsabgeordneten abzusichern, auch wenn die zuvor in keine Kasse einbezahlt haben. Er wird aber immer häufiger versuchen, sich von Pflegekosten zu befreien. Und denkbar ist noch ganz anderes. Im Augenblick nimmt der Staat bei vielen Hartz-IV-Leistungen keinen Rückgriff auf Verwandte in direkter Linie. Das muss nicht so bleiben.

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