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22.01.2026 15:20:00
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Stichwort - Freihandelsabkommen vor dem EuGH
Neben dem EU-Parlament können Kommission, Rat oder Mitgliedsländer der EU eine Überprüfung beantragen. Wenn der EuGH feststellt, dass ein Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, kann es nur in Kraft treten, wenn es geändert wird. Wie lange das Verfahren am EuGH dauert, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es laut Deutscher Presse-Agentur, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.
Das CETA genannte Freihandelsabkommen wurde ab Herbst 2017 in Teilen vorläufig angewendet - ausgenommen waren etwa die im Abkommen enthaltenen Schiedsgerichte. Vor allem Politiker der belgischen Region Wallonie hatten Zweifel, ob das Streitbeilegungssystem mit EU-Recht vereinbar ist. Belgien brachte die Bedenken im Herbst 2017 vor den EuGH zur Prüfung. Die Luxemburger Richterinnen und Richter kamen im April 2019 zu dem Schluss, dass die Schiedsgerichte EU-rechtskonform sind.
hel/spo
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