25.05.2015 15:50:39
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Schweiz nennt Namen möglicher Steuerbetrüger - Kritik aus Baden-Württemberg
STUTTGART/BERLIN (dpa-AFX) - Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) hat die Nennung von Namen möglicher deutscher Steuerbetrüger durch die Schweiz kritisiert. "Beim Kampf gegen Steuerhinterziehung geht es nicht darum, einzelne an den Pranger zu stellen, sondern darum, Gerechtigkeit im Sinne der großen Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler herzustellen", sagte Schmid am Montag in Stuttgart. Nordrhein-Westfalen will die veröffentlichten Namen überprüfen.
Die Schweizer Steuerverwaltung präsentiert die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger im Internet. Sie werde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder in diesen Ländern überhäuft und wolle die Betroffenen auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen, berichtete die Schweizer "Sonntagszeitung".
Die Schweizer Praxis erscheine zumindest verwunderlich, zumal das Land bisher nicht gerade als Hort der Transparenz bekanntgewesen sei. "Entscheidend ist, dass der automatische Informationsaustausch mit der Schweiz bald kommt und verlässlich umgesetzt wird", betonte Schmid. Eine Nennung der Namen einzelner Steuerpflichtiger sei nicht mit dem Steuergeheimnis in Deutschland zu vereinbaren. Zahlen zu Verfahren, Fällen und auch Vergleichszahlen aus früheren Jahren konnte das Finanzministerium in Stuttgart zunächst nicht nennen.
Nordrhein-Westfalen will die veröffentlichten Namen überprüfen. "Der Weg, den die Schweizer Steuerbehörde jetzt beschreitet, ist in der Tat speziell. Wenn die Schweiz Namen von Bundesbürgern im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmäßigkeiten nennt, müssen und werden unsere Behörden dem aber nachgehen", ließ NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Montag mitteilen.
Dass die Veröffentlichungen neue Unruhe bei den Steuerhinterziehern ausgelöst haben, "die alle bisherigen Angebote zur Rückkehr zu gesetzestreuem Verhalten haben verstreichen lassen, ist nicht zu bedauern", sagte Walter-Borjans. "In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern."/tat/DP/he
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