12.11.2014 20:42:58
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Schwäbische Zeitung: Zum Anti-Doping-Gesetz: Abschreckende Wirkung
Es handelt sich naturgemäß um ein ganz besonderes Gesetz für einen überschaubaren Kreis: Spitzensportler, Ärzte, Betreuer und Funktionäre. Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für Hintermänner sind vorgesehen, bis zu drei Jahren für gedopte Sportler. Auch der Besitz von Dopingmitteln wäre für Athleten dann ab 2015 strafbar. Bis dato war nur der Besitz in "nicht geringen Mengen" strafbar. Derartig schwammige Formulierungen gibt es im aktuellen Entwurf nicht. Ziel ist schließlich eine abschreckende Wirkung.
Dass das Gesetz am Ende lediglich für jene rund 7000 Spitzensportler gilt, die ohnehin der sogenannten Meldepflicht der Nationalen Anti-Doping-Agentur unterliegen, ist nur vordergründig ärgerlich. Zwar grassiert der Dopingwahn auch bei überambitionierten Freizeitsportlern, Läufern, Triathleten oder Bodybuildern. De Maizière nannte dies allzu flapsig "die Verschönerung des Körpers im Alltag". Richtig lag er jedoch mit der Einschätzung: "Das ist nicht schön, aber nicht strafbar." Zudem wäre die Strafverfolgung in der Praxis quasi unmöglich.
Es wird natürlich weiter gedopt werden - sowohl von erfolgshungrigen Profis als auch von fehlgeleiteten Amateuren. Das wissen auch de Maizière und Maas. Doch vielleicht rückt diese Neuregelung für die Topathleten, wenn sie denn 2015 in Kraft tritt, auch dem einen oder anderen Freizeitsportler ins Bewusstsein, dass Doping Betrug ist - am eigenen Körper und erst recht am Rivalen, der vielleicht nicht gedopt ist.
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