17.01.2014 21:34:59

Schwäbische Zeitung: Wiederholte Scheußlichkeit - Kommentar

Ravensburg (ots) - Kurt Tucholsky, der große deutsche Schriftsteller und Humanist, war im Jahr 1907 Zeuge der Hinrichtung eines Raubmörders. Er hat dazu geschrieben: "Nun denke man sich, eine Tür öffnet sich und sie zerren einen Menschen heraus, der soll sterben und will nicht. Sein Opfer wollte es auch nicht - also wozu die Scheußlichkeit wiederholen?" Knapper, präziser kann man ein Plädoyer gegen die Todesstrafe kaum in Worte fassen. Wozu die Scheußlichkeit wiederholen? Der Mensch, der da jetzt in den USA mit einer schlecht gemischten Giftspritze umgebracht worden ist, hat ein furchtbares Verbrechen begangen. Dass die Angehörigen des Opfers dem Todeskampf des Täters nichts Erschütterndes abgewinnen konnten, ja, das muss irgendwie akzeptiert werden. Aber dass ein zivilisierter Staat darauf besteht, die Scheußlichkeit zu wiederholen, das ist nicht akzeptabel.

Nebenbei: In der Frage der Hinrichtungsmethode offenbart sich doch eine Art schlechtes Gewissen. Dem Delinquenten darf, wenn er in den Tod befördert wird, keine Grausamkeit widerfahren. Er soll möglichst nichts merken und ganz gemütlich sterben: eine Perversion.

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