14.01.2009 16:24:00
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Saarland beschließt verändertes Nichtraucherschutzgesetz - ddp
SAARBRÜCKEN (Dow Jones)--Im Saarland ist künftig das Rauchen in kleinen Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern erlaubt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Raucherkneipen oder Rauchernebenzimmern in größeren Gaststätten untersagt. Eine entsprechende Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes hat der saarländische Landtag am Mittwoch in Saarbrücken mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen, wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet. SPD und Grüne stimmten dagegen.
Notwendig geworden war die Gesetzesänderung, nachdem das Verfassungsgericht des Saarlandes das seit Februar 2008 geltende Nichtraucherschutzgesetz im Dezember in Teilen als verfassungswidrig erklärt hatte. Das jetzt geänderte Gesetz trage sowohl den Urteilen des Landes- als auch des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, betonte Gesundheitsminister Gerhard Vigener (CDU). Zudem entspreche es der Lebenswirklichkeit in der von Getränken geprägten Kleingastronomie. Ein absolutes Rauchverbot, wie es die Grünen gefordert hätten, sei "keine Politik mit Augenmaß". Das geänderte Gesetz soll in etwa drei bis vier Wochen in Kraft treten.
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