15.11.2013 17:13:36

Rückfall in die Massenarbeitslosigkeit verhindern - Hände weg von flexibler Beschäftigung! - Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU

Berlin (ots) - Anlässlich der Koalitionsverhandlungen der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales morgen ab 16.30 Uhr, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger: "Rückfall in die Massenarbeitslosigkeit verhindern - Hände weg von flexibler Beschäftigung!"

Das deutsche Jobwunder der vergangenen Jahre hat eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Flexibilität ist der Schlüssel für mehr Beschäftigung. Dank Agenda 2010 und Hartz-Reformen hat der deutsche Arbeitsmarkt einen unvergleichlichen Boom erlebt. Flexible Beschäftigungs-formen wie Befristungen, Zeitarbeit und Teilzeitbeschäftigung sind gerade für Personen mit Einstellungshindernissen ein gut funktionierendes Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Sie müs-sen unbedingt erhalten bleiben. Sonst droht der Rückfall in die Massenarbeitslosigkeit!

Über befristete Beschäftigungsverhältnisse gelingt vielen Berufsanfängern der Einstieg in den Aufstieg am Arbeitsmarkt. Mehr als die Hälfte der Befristungen endet in einer unbefristeten Anstellung. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Hände weg von den sachgrundlosen Befristungen! - Stattdessen Wiedereinführung der Möglichkeit, nach Ablauf von zwölf Monaten mit demselben Arbeitgeber erneut ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zu vereinbaren.

Zwei Drittel der in der Zeitarbeit Beschäftigten waren zuvor ohne Job. Nun haben sie alle Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen, Mutterschutz, Elternzeit etc. Gleichzeitig verschafft die Zeitarbeit Unternehmen die dringend benötigte Beweglichkeit, flexibel mit der Auftragslage zu atmen. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Kein Equal Pay für Zeitarbeitnehmer - die von den Tarifvertragsparteien für immer mehr Einsatzbranchen vereinbarten Zuschläge haben sich bewährt! - Keine enge zeitliche Befristung der Entleihzeit!

Für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt sind, gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Zudem sind Werkverträge als Form der Arbeitsteilung und Spezialisierung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unverzichtbar. Der Abschluss von Werkverträgen gehört zu den betrieblichen Kernaufgaben. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Der Abschluss von Werkverträgen muss den Unternehmen vorbehalten bleiben! - Der Missbrauch von Werkverträgen muss dagegen wirksamer als bisher bekämpft werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten hierfür bestehen längst - sie müssen endlich auch ausgeschöpft werden.

Teilzeitarbeit hilft vielen Arbeitnehmern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit Arbeitgeber auch künftig Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, dürfen hieran keine unerfüllbaren gesetzlichen Pflichten geknüpft sein. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

- Kein genereller Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitarbeit! - Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, dort, wo betrieblich möglich, ihren Beschäftigten Vollzeitarbeit anzubieten.

Wer Beton anmischt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Arbeitsmarkt erstarrt. Wer als Politiker seine Verantwortung gegenüber den Bürgern ernst nimmt, muss den Arbeitsmarkt gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft offen halten. Flexibilität ist der Schlüssel für eine Fortsetzung des deutschen Jobwunders!

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Pressekontakt:

Katja Sandscheper Redakteurin Wirtschaftsrat der CDU e.V. Tel. 030/24087-301, Fax. 030/24087-305 pressestelle@wirtschaftsrat.de

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