16.09.2024 17:56:38

ROUNDUP: Vier Tote bei Überschwemmungen in Polen - Evakuierungen

WARSCHAU (dpa-AFX) - In den polnischen Hochwassergebieten sind nach Angaben eines Polizeisprechers vier Menschen ums Leben gekommen. Es handele sich um drei Männer und eine Frau aus vier verschiedenen Orten, sagte ein Polizeisprecher bei der Sitzung des Krisenstabs in Breslau (Wroclaw). Unterdessen ordneten örtliche Behörden in zwei Städten Evakuierungen an.

In der Kleinstadt Paczkow im Südwesten Polens hat der Bürgermeister nach dem Riss in der Staumauer eines Stausees die sofortige Evakuierung der tiefer gelegenen Ortsteile angekündigt. "Niemand kann garantieren, dass sich der Schaden nicht verschlimmert", warnte er in einem Aufruf in sozialen Medien.

Er rief alle Bewohner, die evakuiert werden müssen, auf, sich zu melden, und bat diejenigen, deren Häuser und Wohnungen noch nicht vom Wasser erreicht wurden, diese zu verlassen und sich in sichere Gebiete der Stadt zu begeben. Nachdem ein Aufruf, die Gebäude freiwillig zu verlassen, nicht befolgt worden sei, habe er sich nun zur Zwangsevakuierung entschlossen, sagte Bürgermeister Artur Rolka im polnischen Fernsehen.

Der betroffene Stausee wurde oberhalb von Paczkow an der Glatzer Neiße, einem Zufluss der Oder errichtet. Paczkow ist eine Kleinstadt mit knapp 8000 Einwohnern in der Wojwodschaft Oppeln (Opole)

Auch in Nysa, einer anderen Stadt in der Region mit mehr als 40.000 Einwohnern, wurde am späten Nachmittag eine sofortige Evakuierung angeordnet. Dort schien die Lage zunächst unter Kontrolle. Dann aber kam es zu einer dramatischen Zuspitzung. Sirenen heulten in der Stadt.

"Die Lage ist sehr bedrohlich, Gesundheit und Leben der Einwohner sind bedroht", hieß es in einer Stellungnahme der Stadt. Die Entwicklung könne "in die schlimmste Richtung gehen", warnte der Bürgermeister vor der Gefahr eines Deichbruchs. Im polnischen Fernsehen waren lange Autoschlangen auf den Brücken der Stadt zu sehen.

Polens Regierung hat in Warschau inzwischen den Katastrophenzustand für die Hochwassergebiete ausgerufen. Er gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen für Teile der Woiwodschaften Niederschlesien, Schlesien und Oppeln. Er gibt den Behörden mehr Befugnisse, Anordnungen zu erlassen, da die bürgerlichen Freiheiten und Rechte vorübergehend eingeschränkt werden. Beispielsweise können die Behörden leichter anordnen, dass bestimmte Orte, Gebiete oder Einrichtungen evakuiert werden müssen. Sie können auch verbieten, dass sich Bürger an bestimmten Orten aufhalten./czy/DP/jha

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