27.11.2013 17:07:38
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ROUNDUP/Urteil: Deutsche Bahn hat zu viel für Bahnhofsnutzung verlangt
Geklagt hatte die niedersächsische Gesellschaft Metronom. Deren Anwälte vertreten in gleicher Sache auch vier andere Bahnunternehmen. In dem Fall geht um das Preissystem für die Bahnhofsnutzung, das von 2005 bis 2008 galt, wie ein Bahnsprecher in Berlin bestätigte. Das Berliner Kammergericht hatte Metronom im Januar recht gegeben und die Bahn zu Rückzahlungen verurteilt.
Eine Revision ließ das Berliner Gericht nicht zu. Die Beschwerde der Bahn gegen die Entscheidung wies der BGH zurück, so dass das Urteil des Kammergerichts jetzt rechtskräftig ist. Dieses hatte Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Bahn bei der Preisfestsetzung "die Grenzen der Billigkeit" nicht eingehalten habe.
Die Deutsche Bahn widersprach dem. Schließlich seien die Preise von der Bundesnetzagentur genehmigt gewesen. "Es sollte keine doppelte Regulierung geben, zunächst durch die Bundesnetzagentur und dann in zweiter Instanz durch ein Gericht", sagte ein Bahnsprecher.
"In den von uns vertretenen und uns bekannten weiteren Fällen dürfte die Bahn mit Rückforderungen im insgesamt niedrigen zweistelligen Millionenbereich konfrontiert werden", sagte Metronom-Anwalt Holger Schröder von der Kanzlei Rödl & Partner. Die Bahn geht dagegen von einem "unteren einstelligen Millionenbetrag" aus. Über den BGH-Beschluss hatte zuerst die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) berichtet./din/brd/DP/stw
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