06.03.2013 16:33:33
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ROUNDUP: OLG Düsseldorf kippt Befreiung großer Stromkunden von Netzkosten
Der Bundestag hatte 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreit werden können. Dafür biete das Energiewirtschaftsgesetz aber keine ausreichende gesetzliche Grundlage, befanden die Richter.
Fünf große und kleine Netzbetreiber hatten vor dem OLG gegen die von der Bundesnetzagentur erlassenen Bestimmungen Beschwerde eingelegt. Weitere hundert Verfahren liegen noch beim 3. Kartellsenat.
Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats, Wiegand Laubenstein, sagte in der Begründung, eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten sei aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Auch aus europarechtlicher Sicht sei eine nicht-diskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten.
Große Stromverbraucher in der Industrie können sich von den Netzkosten befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die Regierung will damit die Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien, etwa in Stahlwerken oder Papierfabriken, vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Die Beträge werden auf die übrigen Stromkunden umgelegt. Für Privathaushalte machen Netzentgelte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.
"Wir sehen, dass es auch um Arbeitsplätze geht", sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung, "es geht um viel Geld". In Frankreich sei der Strom um ein Drittel billiger. Jedoch sei dies nicht Gegenstand des Verfahrens. "Wir fragen, ist das, was gemacht wurde, rechtmäßig und müssen die Frage leider verneinen."
2012 wurden laut Bundesnetzagentur Unternehmen in Höhe von 440 Millionen Euro befreit, 2013 beläuft sich die Summe laut einer Prognose vermutlich auf 800 Millionen Euro. Hintergrund ist die steigende Zahl der Anträge auf Befreiung von den Netzkosten. 202 Unternehmen hatten bislang Anträge gestellt./uho/DP/jha
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