13.12.2012 05:30:01
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ROUNDUP: Kein Steuerabkommen mit der Schweiz - aber höherer Grundfreibetrag
- STEUERABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ: Das Abkommen tritt nicht in Kraft, weil SPD und Grüne standhaft die Zustimmung verweigerten. Sie halten die Vereinbarung für ungerecht, weil es Steuerbetrüger schütze. Damit bleibt das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger weiterhin dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen. Vorgesehen war eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent - anonym und rückwirkend für zehn Jahre.
- ABBAU "KALTE PROGRESSION": Das Vorhaben von Schwarz-Gelb, die Bürger durch einen flacheren Verlauf des Steuertarifs um rund sechs Milliarden Euro zu entlasten, fand nicht die notwendige Unterstützung. Einig wurden sich die Unterhändler allerdings bei der Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrages um 126 auf 8130 Euro. Durch diesen Kompromiss wurde der Weg frei für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anhebung des Existenzminimums.
- JAHRESSTEUERGESETZ 2013: Eine parteiübergreifende Verständigung kam nicht zustande. Union und FDP lehnten die Forderungen der Gegenseite ab, etwa die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer hatten sich auch dafür eingesetzt, dass die von den Studentenwerken ausgebenen 90 Millionen Mensa-Essen pro Jahr von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben.
- GEBÄUDESANIERUNG: Der seit über einem Jahr diskutierte Steuerbonus für energetische Haussanierungen kommt nicht. Die Länder waren nicht bereit, dafür weitere Steuerausfälle zu akzeptieren. Nun soll es bei einem - aufgestockten - KfW-Förderprogramm für zinsverbilligte Kredite bleiben.
- STEUERVEREINFACHUNG/REISEKOSTENRECHT: Hier verständigte sich der Ausschuss nach Teilnehmerangaben auf ein echtes Vermittlungsergebnis. Details blieben aber zunächst noch offen.
- MELDEGESETZ/DATENSCHUTZ: Die Beratungen wurden wegen ungeklärter Details erneut vertagt: Obwohl die Beteiligten sich dem Vernehmen nach im Grundsatz einig waren, dass Meldeämter die Namen und Adressen von Bürgern ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Vertagt wurde auch der Seuchenschutz an Häfen und Flughäfen sowie das Wettbewerbsrecht./vs/wn/ir/jac/DP/zb
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