23.11.2014 15:22:47

ROUNDUP: Fraktionschefs sprechen über Ausnahmen beim Mindestlohn

BERLIN (dpa-AFX) - In der großen Koalition wird erwogen, die Ausnahmeregelung für Zeitungsausträger beim Mindestlohn auszuweiten. Grundsätzlich gilt die flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in der Stunde von Januar 2015 an. Für Zeitungsausträger gilt eine Übergangsfrist bis 2017, in der der Mindestlohn in zwei Schritten auf 8,50 Euro angehoben werden kann. Viele Zustellbetriebe verteilen jedoch auch Prospekte oder Post. Auf diese Bereiche könnte die Sonderregelung ausgeweitet werden, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Ins Spiel gebracht wurde die Idee dem Vernehmen nach zunächst von SPD-Seite. Mit dem Thema befassen sich nun die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD). Stefan Körzell, zuständiger Vorstand beim Deutschen Gewerkschaftsbund warnte: "Damit wird die Büchse der Pandora geöffnet." Kurz vor der Mindestlohn-Einführung könnten auch weitere Branchen auf Ausnahmen pochen.

Tatsächlich versucht das Bäckerhandwerk, eine ähnliche Ausnahme zu erwirken. In einem Brief an den Landwirtschaftsausschuss von Ende Oktober bat der Verband, "sich kurzfristig für eine befristete gesetzliche Übergangsregelung einzusetzen". Ohne eine Übergangsregelung müsse "damit gerechnet werden, dass es insbesondere in strukturschwachen Regionen zu Entlassungen und Betriebsschließungen kommt", warnte der Verband.

Linken-Fraktionsvize Sabine Zimmermann kritisierte: "Union und SPD machen beim Mindestlohn die Ausnahmen immer mehr zur Regel.... Besonders perfide ist es, dass die SPD, die an zahlreichen Zeitungsverlagen beteiligt ist, nun praktisch allen Zeitungszustellern den Mindestlohn vorerst vorenthalten will."/rm/DP/he

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!