09.12.2013 16:21:33
|
ROUNDUP: EU-Minister diskutieren über Schutz entsandter Arbeitnehmer
Die Zeit für eine Einigung drängt, weil die Staaten sich auch noch mit dem Europaparlament einig werden müssen - und das wird im Frühjahr neu gewählt.
Umstritten war unter anderem, ob Auftraggeber für Schwarzarbeit oder Ausbeutung geradestehen müssen - oder ob dies nur für Subunternehmer gilt. In Deutschland gilt das Prinzip der Haftung des Auftraggebers - die sogenannte "Generalunternehmerhaftung" - in der Baubranche. Es soll verhindern, dass Auftraggeber mit Hilfe windiger Subunternehmer zum Beispiel Sicherheitsstandards unterlaufen oder Angestellte um ihre Löhne prellen.
Die Regelung leiste "einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines Mindestschutzes entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", sagte Staatssekretärin Annette Niederfranke. Sie vertritt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei dem Treffen.
Auch über die Kontrollmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsämter im Kampf gegen Ausbeutung oder Schwarzarbeit berieten die Minister. Strittig war, ob die erlaubten Kontrollmaßnahmen der Behörden europaweit festgeschrieben werden sollten oder ob die Staaten mehr Freiheit bei der Überwachung der Firmen haben sollen.
In Europa gibt es nach Angaben der EU-Kommission etwa 1,2 Millionen Arbeitskräfte, die von ihrem Unternehmen ins europäische Ausland entsandt werden. Ein Viertel von ihnen arbeitet in der Baubranche. Deutschland nimmt die meisten entsandten Arbeitnehmer auf, gefolgt von Frankreich, den Niederlanden und anderen west- oder südeuropäischen Staaten. Doch die Bundesrepublik ist auch eines der Haupt-Entsendeländer und lag mit 227 000 entsandten Arbeitnehmern im Jahr 2011 fast gleichauf mit Polen./hrz/DP/zb

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!