22.02.2013 11:55:32
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ROUNDUP: Deutschland und USA kooperieren enger im Kampf gegen Steuerbetrug
Das Abkommen beruhe auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Modell. Deutschland verpflichte sich, von den in hierzulande ansässigen Finanzinstituten Informationen über Konten zu erheben, die für US-Kunden geführt würden, und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen.
Die USA verpflichten sich den Angaben zudem, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuern unter dem "FATCA-Gesetz" zu vermeiden.
Mit dem US-Gesetz ("Foreign Account Tax Compliance Act/FATCA") vom März 2010 nimmt der amerikanische Fiskus IRS Steuerbetrüger weltweit ins Visier. Mit neuen Vorschriften sollen im Ausland versteckte Vermögen von US-Steuerpflichtigen aufgespürt werden. Finanzinstitute außerhalb der USA sind künftig verpflichtet, mit der US-Steuerbehörde zu kooperieren.
Ausländische Vermögensverwalter, Banken und Fonds müssen dem US-Fiskus detaillierte Angaben über Kunden geben, die in den USA steuerpflichtig sind. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einbehalten.
Andernfalls fällt eine Quellensteuer von 30 Prozent auf Erträge an, die Finanzinstitute für sich oder Kunden aus US-Quellen beziehen und die dann gegebenenfalls nur über komplizierte Verfahren erstattet werden können. Die USA erhoffen sich so Milliarden US-Dollar. Für Institute wird die Umsetzung aufwendig und teuer./sl/DP/bgf
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