22.01.2014 18:14:34
|
ROUNDUP: Bund und Bundesbank pochen weiter auf rasche Sepa-Umstellung
Zuvor hatten die Brüsseler Botschafter der 28 EU-Staaten eine Vereinbarung mit dem Europaparlament gebilligt, wonach die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem Sepa um sechs Monate verlängert werden soll. Geldtransfers von Unternehmen und Vereinen im bisherigen Format sind damit noch bis 1. August möglich. Berlin und Notenbank hatten dies bereits kritisiert und darauf verwiesen, dass eine Verlängerung in Deutschland unnötig sei.
Die EU-Kommission hatte die Fristverlängerung vorgeschlagen, um ein Zahlungschaos in Europa zu vermeiden. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen die Vereinbarung im Februar offiziell billigen. Für Verbraucher ändert sich durch den Vorschlag der EU-Kommission nichts. Sie können wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 nutzen.
Sepa steht für "Single Euro Payments Area" - einen einheitlichen Zahlungsraum in Euro. Der Deutsche Sepa-Rat bringt den Angaben zufolge Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer zusammen. Den Vorsitz haben Bundesbank und Bundesfinanzministerium. Das Gremium habe darauf hingewiesen, dass der Verordnungsvorschlag das Enddatum 1. Februar 2014 für die Sepa-Verordnung nicht aufhebe.
Auch bleibe es dabei, dass bei Sepa-Zahlungen in Deutschland ab dem 1. Februar 2014 der BIC (Business Identifier Code) nicht mehr angegeben werden müsse. Diese Zahlungen könnten dann allein mit der IBAN (International Bank Account Number) erfolgen, hieß es.
Die deutsche Kreditwirtschaft werde Voraussetzungen schaffen, dass Banken und Sparkassen notfalls noch solche Zahlungen abwickeln können, die von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen nach dem 1. Februar 2014 im Altformat eingereicht werden, hieß es. In diesen Fällen erfolge die Zahlungsabwicklung auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen.
Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen blieben wirksam, wird in der Mitteilung betont. Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren angenommen werden, entscheide die jeweilige Bank. Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag werde aber zum 1. Februar 2014 eingestellt, heißt es weiter./sl/DP/jsl
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!