11.12.2013 20:34:58

Rheinische Post: Kommentar / Korrektes Kundus-Urteil = Von Helmut Michelis

Düsseldorf (ots) - Der Luftangriff von Kundus, bei dem 2009 fast 100 Menschen starben, ist ein schwarzes Kapitel in der Geschichte der Bundeswehr. Doch klar ist auch: Der Oberst, der den unheilvollen Befehl gab, wollte Taliban-Führer treffen und mit den entführten Tankwagen rollende Bomben ausschalten, die viele Opfer gekostet hätten - mit Zivilisten vor Ort hatte er nicht gerechnet. Die vor dem Bonner Landgericht auf Schadenersatz klagenden Angehörigen sind also vorhersehbar leer ausgegangen, zumal bereits die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst eingestellt hatte. Er handelte nicht schuldhaft. Ein Kopfschütteln über den Kläger-Anwalt, der trotz dieser Rechtslage unbedingt noch in Berufung gehen will, ist angebracht. Doch das Urteil hat eine tragische Seite: Gefühlt ist es ungerecht, angesichts des allgemeinen Leids der afghanischen Bevölkerung. Dies hätten die Richter indes auch mit einem anderen Beschluss nicht aus der Welt schaffen können. Nach dem Nato-Abzug droht den Afghanen ein noch größeres Martyrium. Ein deutsches Gericht wird sich damit nicht mehr befassen.

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