29.04.2015 21:32:42
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Rheinische Post: Kinderlärm ja - Getöse von Halbstarken nein
Düsseldorf (ots) - Es gibt Vermieter, die haben einen Hang zu
Pedanterie oder Schludrigkeit. Aber auch das lehrt die
Lebenserfahrung: Mancher Mieter segelt listig oder sogar arglistig
auf einer Welle gewachsener, prinzipiell mieterfreundlicher
Rechtsprechung. Deshalb ist es tröstlich, dass in Karlsruhe das
höchste Gericht in Zivilsachen so klug wie grundsätzlich die
rechtliche Balance wahrt zwischen den Interessen der
Mietvertragsparteien. Diese kommen ja, auch das gehört zur deutschen
Wirklichkeit, prinzipiell gut miteinander aus. Das Problem sind die
Ausnahmen von der Regel. Man fragt sich kopfschüttelnd, wieso im
Hamburger Rechtsstreit die beiden Instanzen unterhalb des BGH die
kuriose Rechtsauffassung der Mieter geteilt haben. Wie konnten sie
verlangen, dass der Vermieter, dem sie einen erheblichen Teil der
vereinbarten Miete vorenthielten, für etwas juristisch haften soll,
was er nicht beeinflussen kann und sogar er selbst hinnehmen muss:
nämlich Spielplatzlärm? Bevor jemand meint, nicht nur Kinderlärm sei
zu bestimmten Tageszeiten zu ertragen, sondern ebenso allabendliches
Getöse Heranwachsender als Variante kindlichen Spieltriebs, halten
wir ihm entgegen: Wir sind zwar tolerant, aber blöd sind wir nicht.
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